Antrag auf Unterstützung aus dem Ausbildungsfonds
Zusätzlich zu der Fürsorge Stiftung, bietet impressum seinen aktiven Mitgliedern auch finanzielle Unterstützung für die Grundausbildung am CFJM oder für eine Weiterbildung. Diese Hilfe kann in drei Situationen gewährt werden:
- die Gewährung einer finanziellen Unterstützung an Journalisten oder Mitglieder des technischen Personals der Redaktionen, die einzeln
- die Gewährung einer Subvention an Sektionen oder Arbeitsgemeinschaften die berufliche oder weiterführende Ausbildungskurse organisieren
- die Finanzierung von Seminaren, die von impressum selbst
Bei der Gewährung von Hilfe aus dem Fonds wird, falls erforderlich, angemessen berücksichtigt, dass der Arbeitgeber oder der Auftraggeber des/der Journalisten oder des Mitglieds des technischen Personals der Redaktionen verpflichtet ist, an den Kurskosten teilzunehmen oder diese sogar zu bezahlen, unabhängig davon, ob diese Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag resultiert. Der Fonds greift in der Regel nicht ein, wenn auf einen Weiterbildungfonds zurückgegriffen werden kann.
Konsultieren Sie die Regelung des Ausbildungsfonds von impressum
Unterstützung für die Ausbildung freier Journalisten
Seit dem 1.9.1996 wird die Finanzierung von Kursen des CFJM für freie Journalisten geändert. Andererseits umfasst die neue Organisation der Kurse im ersten Jahr einen initialen Block von vier Wochen und dann isolierte Wochen. impressum hat daher eine gezielte Unterstützung eingerichtet, um diese Grundausbildung für freie Journalisten zu fördern.
Einmalige Hilfe
Die Hilfe des Ausbildungsfonds ist einmal pro Mitglied verfügbarKostenbeteiligung
Anmeldegebühren und Prüfungsgebühren sind vom Praktikanten zu tragenHöhe der finanziellen Unterstützung
Das einführende Modul wird übernommen, für die anderen Ausbildungswochen übernimmt impressum 50% der Kosten (maximal 5 Wochen)
Nachweise
Die Mitglieder müssen uns die Nachweise der Kurse zukommen lassenVerpflichtung
Ein Mitglied, das eine Weiterbildung absolviert hat, muss mindestens drei Jahre Mitglied bleiben (Austritt unmöglich)