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Aktives Mitglied im Berufsregister (BR) werden

Aktive BR-Mitglieder sind professionelle Journalist·innen und erhalten die einzige Schweizer Pressekarte , die auf dem Berufsregister der BR-Medien basiert. Sie bezeichnet ausschliesslich die professionellen Journalist·innen. Sie dient auch als Mitgliedskarte.


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Bedingungen für die Zulassung als BR-Journalist·in

Um aktives BR-Mitglied zu werden, muss man nachweisen können, dass der Journalismus seit mindestens zwei Jahren seine Haupttätigkeit ist und mindestens 50% seiner beruflichen Tätigkeit darauf verwendet. Zudem muss die "Erklärung der Pflichten und Rechte des/der Journalisten/in" ratifiziert werden. Für die Erstellung Ihres Bewerbungsdossiers steht das impressum und dessen Zentrale jederzeit zur Verfügung: info@impressum.ch

Häufig gestellte Fragen zu den Bedingungen des BR

Die Bewerbung muss Nachweise über eine bezahlte journalistische Tätigkeit (Vertrag, Lohnabrechnungen, Rechnungen) als Angestellte oder Selbständige vorlegen. In der Westschweiz werden die Ausbildungen am CFJM und an der AJM als gleichwertige Jahre Erfahrung anerkannt.

Der Tätigkeitsgrad innerhalb des Berufs muss mindestens 50% der Zeit und/oder der Einnahmen in den zwei Jahren vor der RP-Anfrage entsprechen.

Um die Bewerbung zu validieren, muss der Ehrenkodex vom oder der Kandidat·in ratifiziert werden. Die geleistete Arbeit muss in den beiden vorhergehenden Jahren zu mindestens 50% dieser beruflichen Ethik entsprechen.

Der oder die Kandidat·in muss die Unterstützung (Unterschrift) von zwei BR-Journalist·innen einholen, die die journalistische Qualität der von ihm oder ihr geleisteten Arbeit bestätigen. Falls nötig, kann der Ausschuss der regionalen Sektion für diese Unterstützung angefragt werden.

Sobald das Bewerbungsdossier ausgefüllt ist, wird die regionale Sektion von impressum gebeten, die Informationen zu überprüfen, die Einhaltung der Ethik bei der Behandlung der verschiedenen Themen. Eine Antwort wird spätestens 6 Wochen nach Einreichung der Bewerbung übermittelt.


Zusätzliche Bedingungen in der Westschweiz

Im Rahmen der in der Westschweiz ratifizierten Gesamtarbeitsverträge zwischen impressum und Medien Schweiz ist eine angemessene Ausbildung erforderlich, um sich im Berufsregister eintragen zu lassen. Es handelt sich um ein zweijähriges Praktikum (RP-Praktikum), das eine Tätigkeit in einer Redaktion und eine Ausbildung am Zentrum für Journalismus und Medien (CFJM) oder ein Jahr Unterricht an der Akademie für Journalismus und Medien (AJM) gefolgt von einem Jahr Praktikum umfasst.



Mitglied BR werden

Füllen Sie dieses Formular aus, um uns Ihre Mitgliedsanfrage bei impressum und im Berufsregister zu senden. Ein Konto wird auf Ihren Namen eröffnet (eine Bestätigungs-E-Mail wird Ihnen gesendet) und Sie finden dort die Dokumente, die Sie für die Validierung Ihrer Bewerbung beim BR ausfüllen müssen.

Ich bestätige, dass Journalismus seit mindestens zwei Jahren meine Haupttätigkeit ist und ich mindestens 50% meiner beruflichen Tätigkeit dafür aufwende. Ich halte mich an die "Erklärung der Pflichten und Rechte des/der Journalisten/in". Mit der Fortsetzung akzeptiere ich, dass impressum meine Daten verarbeitet, um den Mitgliedschafts- und Registrierungsprozess im Berufsregister sicherzustellen. Bei Fragen steht Ihnen das zentrale Sekretariat zur Verfügung: +41 26 347 15 00 oder info(at)impressum(dot)ch.

Weitere Tätigkeiten oder journalistische Kooperationen, Grad der Tätigkeit und Beginn der Tätigkeit, gegebenenfalls Ende der Tätigkeit



SSM / Syndicom / etc.

PDF von Lohnabrechnungen, Verträgen, Mandaten usw. Diese Dokumente werden von impressum streng vertraulich behandelt.

Sie können diese Erklärung auf unserer Webseite einsehen: Pflichten und Rechte des/der Journalisten/in oder hier herunterladen Devoirs_droits_journaliste.pdf