Haben Sie schon unsere FAQ konsultiert? Mehr anzeigen
Rechtsberatung von impressum
Oft lassen sich juristische Streitigkeiten allein durch das Gespräch schon vermeiden.
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Oft lassen sich juristische Streitigkeiten allein durch das Gespräch schon vermeiden.
impressum berät seine Mitglieder nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch bei der täglichen Arbeit der Medienschaffenden!
impressum ist für Sie da
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Kontaktieren Sie unsVorgehen bei rechtlichen Fragen
Gemäss Art. 3 Ziff. 1 der Statuten bietet impressum seinen Mitgliedern rechtliche Unterstützung in allen rechtlichen Angelegenheiten, die mit ihrer journalistischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
1. Meldung beim Zentralsekretariat
Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Melden Sie sich auf unserer Website an und füllen Sie das Formular unten. Beschreiben Sie Ihr Anliegen und teilen Sie uns allfällige Fristen mit (z. B. Gesprächstermine oder Publikationsdaten). Senden Sie uns die relevanten Dokumente (z.B. Arbeitsvertrag oder Personalreglement), um eine fundierte Beratung zu ermöglichen.
2. Rechtsberatung durch das Zentralsekretariat
Unsere Rechtsberatung ist von Montag bis Donnerstag jeweils halbtags für Sie im Einsatz. Wir legen grossen Wert darauf, jede Anfrage sorgfältig und in hoher Qualität zu bearbeiten. Deshalb beantworten wir eingehende Anfragen nach rechtlicher und sachlicher Dringlichkeit. So können wir sicherstellen, dass alle Mitglieder eine faire und sorgfältige Rechtsberatung erhalten.
3. Entscheid, ob Beizug Rechtsanwältin nötig
Gemeinsam mit dem Zentralsekretariat entscheiden Sie, ob das Hinzuziehen eines Anwalts oder einer Anwältin erforderlich ist.
Beauftragen Sie bitte keinen Rechtsanwalt und keine Rechtsanwältin, ohne zuvor mit dem Zentralsekretariat Rücksprache zu halten! Kosten, die durch eine solche Beauftragung ohne vorherige Absprache mit impressum entstehen, können grundsätzlich nicht übernommen werden.
4. Allenfalls Antrag Rechtsschutzfonds
Für nicht versicherte Fälle kann beim Zentralvorstand ein Antrag auf Unterstützung aus dem Rechtsschutzfonds gestellt werden. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten des Rechtsschutzfonds sowie der Gleichbehandlung der Mitglieder.
Identifizieren Sie sich zuerst auf der Webseite
um Ihren Antrag auf juristische Beratung einzureichen!
Antrag auf juristische Beratung
Wir werden Ihnen so schnell wie möglich und gemäss den Öffnungszeiten des Zentralsekretariats.
- +41 26 347 15 00
- info(at)impressum(dot)ch