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Antrag auf Befreiung oder Reduktion des Beitrags

Im Allgemeinen übernimmt die Fürsorgestiftung impressum die gesamten Mitgliedsbeiträge für maximal zwei aufeinanderfolgende Jahre. Die Hälfte des Beitrags wird von der Stiftung für vier aufeinanderfolgende Jahre übernommen. Eine Ausnahme gilt für die Corona-Jahre 2020-2022, die nicht berücksichtigt werden.

Um Anspruch auf Hilfe zu haben, muss man seit mindestens einem Jahr Mitglied sein. Die Hilfen der Fürsorgestiftung richten sich im Allgemeinen an freie Journalisten, die nicht mehr als 45'000 CHF pro Jahr verdienen.

Im Allgemeinen übernimmt die Stiftung für Hilfe impressum die Gesamtheit der Mitgliedsgebühr für maximal zwei Jahre in Folge. Was die Hälfte der Gebühr betrifft, wird sie von der Stiftung für vier Jahre in Folge übernommen.

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