Antrag auf Befreiung oder Reduktion des Beitrags
Im Allgemeinen übernimmt die Fürsorgestiftung impressum die gesamten Mitgliedsbeiträge für maximal zwei aufeinanderfolgende Jahre. Die Hälfte des Beitrags wird von der Stiftung für vier aufeinanderfolgende Jahre übernommen. Eine Ausnahme gilt für die Corona-Jahre 2020-2022, die nicht berücksichtigt werden.
Um Anspruch auf Hilfe zu haben, muss man seit mindestens einem Jahr Mitglied sein. Die Hilfen der Fürsorgestiftung richten sich im Allgemeinen an freie Journalisten, die nicht mehr als 45'000 CHF pro Jahr verdienen.
Brauchen Sie Unterstützung?
Kontaktieren Sie die zentrale Verwaltung für Fragen oder um Ihren Antrag einzureichen. Wir sind hier, um Ihnen bei diesem Schritt zu helfen.